Obdachlosenangelegenheiten
Die Stadt Neustadt a. Rbge. hilft Bürgerinnen und Bürgern, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Wie in jeder Stadt kommt es auch in der Stadt Neustadt a. Rbge. dazu, dass Personen von Obdachlosigkeit bedroht sein können. Obdachlos ist die Person, die
- akut keine Wohnung hat (Wohnungsbrand, Verlust der Wohnung aus anderen Gründen),
- vom Verlust der gegenwärtigen Wohnung bedroht ist (finanzielle Schwierigkeiten),
- in einer menschenunwürdigen Unterkunft lebt
und dies aus eigenen Kräften nicht ändern kann.
Die Stadtverwaltung bietet diesen Personen die Möglichkeit vorübergehend in eine Notunterkunft zu ziehen. Der Bezug dieser Notunterkünfte basiert auf freiwilliger Basis und ist gebührenpflichtig.
Personen in unseren Notunterkünften werden so schnell wie möglich in Zusammenarbeit mit unseren "sozialpädagogischen Hilfen" wieder in eigenständigen Mietverhältnissen untergebracht.
Sollte bei Ihnen einer der oben genannten Punkte zutreffen, wenden Sie sich bitte an unsere "sozialpädagogischen Hilfen". Diese werden Sie in Ihren Möglichkeiten beraten.
Ansprechpartner/in
- Herr Strangfeld
Soziales (Eingang Leinstr./Ecke Großer Weg)
Theresenstr. 4
31535 Neustadt
Telefon: 05032 84-295
Fax: 05032 84-7295
E-Mail: kstrangfeld@neustadt-a-rbge.de
Aufgaben:
Sachgebiet Wohnen und Elterngeld - Frau Tiemann
Soziales (Eingang Leinstr./Ecke Großer Weg)
Theresenstr. 4
31535 Neustadt
Telefon: 05032 84-274
Fax: 05032 84-7274
E-Mail: wohngeld@neustadt-a-rbge.de
Aufgaben:
Wohnraumförderung H-Z
Obdachlosenunterbringung
Bildungs- und Teilhabepaket - Frau Duensing
Soziales (Eingang Leinstr./Ecke Großer Weg)
Theresenstr. 4
31535 Neustadt
Telefon: 05032 84-242
Fax: 05032 84-334
E-Mail: wohngeld@neustadt-a-rbge.de
Aufgaben:
Wohngeld Buchstabe L-R, T-Z
Wohnraumförderung A-G


