Lärm kann viele Ursachen haben, z.B. durch Garten- und Handwerksgeräte, aber auch durch öffentliche Veranstaltungen oder private Feiern.
In der Regel wird bei nächtlichen Störungen durch Lärm die Polizei benachrichtigt und dort zur Anzeige gebracht.
Lärmstörungen können auch an die zuständige Stadt oder Gemeinde gemeldet werden. Hierbei ist die Angabe von Daten des Meldenden, des Lärmverursachers und Zeugen der Ruhestörung erforderlich.
Informationen über Lärmwerte und –zeiten finden Sie in der Downloadliste.
verfügbare Dokumente
Filename | Size | Date | ||
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Geräte- und MaschinenlärmschutzVO.pdf | 49.48 KB | 25.10.2016 | ||
TA Lärm vom 26.08.1998.pdf | 79.22 KB | 25.10.2016 |