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Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.
Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Antrag.
Im Regelfall wird für einen Bauantrag die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers (Bauingenieur, Architekt) notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
NBauO 2012
Anträge / Formulare
Die Vordrucke können unten abgerufen werden.
Bemerkungen
Externe Dienstleistung
- Abbruchgenehmigung
- Baugebiete in Neustadt am Rübenberge
- Baugenehmigung (Bauantrag)
- Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage
- Bauvorlageberechtigung
- Bauleitplanungen
- Fliegende Bauten
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Dokumente
Formulare
- Antrag auf Ermessensentscheidung
- Erklärung EEWärmeG
- Vorzeitige Prüfung Statik
- § 47 NVStättVO, Hinweisblatt und Antrag
Links
Formulare
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Baugenehmigung für Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO) - Anlage 4
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Testdatei