Hierzu müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden:
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern
- Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
- Menschen mit Behinderungen
Voraussetzungen:
- Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Was kann gefördert werden:
- Neubau einer Immobilie
- Kauf oder Erwerb einer gebrauchten Immobilie
- energetische Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Die Anträge sind bei der Wohnraumförderstelle hier in der Stadt Neustadt a. Rbge. zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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