Wald- und Moorbrände stellen nicht nur in
südlichen Gefilden eine große Gefahr dar. Auch in Deutschland ereignen sich
jedes Jahr hunderte von Wald- und Flächenbränden. Sie sind selten reine
Naturereignisse. Nur zwischen drei und zehn Prozent werden von Blitzschlägen
verursacht. Über 90 Prozent der Wald- und Moorbrände sind auf menschliches
Handeln, fahrlässige Unachtsamkeit oder Fehlverhalten zurückzuführen.
Die Ursachen reichen von der sorglos
weggeworfenen Zigarettenkippe über die Selbstentzündung, Abstellen von
Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund bis zur
Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und zur Brandstiftung. Letztere ist
die häufigste bekannte Waldbrandursache! Die Feuerwehr appelliert zu
brandschutzgerechtem Verhalten in der Natur. Hohe Temperaturen und anhaltende
Trockenheit führen zu erhöhter Waldbrandgefahr. Gehen Sie deshalb aufmerksam
durch Wald und Flur und vermeiden Sie gedankenlosen Leichtsinn.
Zur
Vermeidung von Wald- und Moorbränden geben wir folgende Regeln an die Hand:
Beachten Sie
das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für gemütliche
Grillpartys - fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen. Grill- oder
Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu
löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
Befolgen Sie
das Rauchverbot in den Wäldern.
Werfen Sie
bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto keine brennenden Zigaretten aus dem
Fenster
Flaschen
oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt
kann es zur Brandentstehung kommen.
Benutzen Sie
nur ausgewiesene Parkflächen beim Ausflug in die Natur. Der Katalysator eines
Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann auf unbefestigten Flächen einen
Brand auslösen.
Halten Sie
die Zufahrten zu Wäldern frei - sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt
Park- und Halteverbote.
In einigen
Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt - bitte folgen Sie diesem begründeten
Verbot.
Wird ein Brand entdeckt, sofort die Feuerwehr
über Notruf 112 rufen – denn es zählt jede Minute. Geben Sie den genauen Ort
des Brandes an oder erwarten Sie die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort
in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen. Ausflügler werden dringend
gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten nicht zu parken, um die Feuerwehr bei der
Anfahrt nicht zu behindern.
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr
geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2:
Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3:
Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für
den Waldnutzer,
Waldbrandgefahrenstufe
4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch
das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe
5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann
schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige
Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von
Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein,
da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten,
Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss –
hantiert wird.
Im Unglücksfall wird über die App "Hilfe im Wald" schnell der
nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.