Hierzu zählen:
- Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen,
- Persönlicher Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- Lernförderung,
- Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
- Beiträge für Vereine, Kurse und Freizeiten.
Die Leistung muss für jede Person mit Grundantrag beantragt werden.
Leistungsberechtigt sind Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII und Kinderzuschlag. Den Antrag stellen Sie bitte direkt bei der Region Hannover. Die bei der Stadt Neustadt a. Rbge. eingehenden Anträge werden zuständigkeitshalber an die Region Hannover zur Bearbeitung weitergeleitet.
Erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II, so wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Region Hannover, der Jobcenter sowie hier bei der Stadt Neustadt a. Rbge. zur Verfügung.