Für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Stadt zuständig. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur
Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und
wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch
(BauGB) umfassend geregelt ist.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens erhalten Sie unter folgendem Link:
Broschüre zum Thema Bauleitplanung