Die Stadtverwaltung hat anlässlich der neuen Niedersächsischen
Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020 ein überarbeitetes Hygienekonzept in Kraft
gesetzt. Damit gilt nun für alle
Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude eine Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes. Bisher galt lediglich eine Empfehlung.
Dazu sind alle Mitarbeitenden der Verwaltung angehalten die
Besuche von Externen ab einer Besuchsdauer von 15 Minuten schriftlich zu
dokumentieren. Diese Listen dienen der Kontaktverfolgung bei potenziellen
Infektionsfällen. Die Daten werden nach Vorgaben der Corona-Verordnung für
maximal drei Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
„Aufgrund der steigenden Zahl der Neuinfektionen und den Vorgaben
der niedersächsischen Corona-Verordnung werden wir auch bis auf weiteres die
Terminpflicht im Stadtbüro und der Zulassungsstelle aufrechterhalten“, erklärt
Bürgermeister Dominic Herbst. „Damit können wir zum einen die Besucherströme
lenken und zum anderen sind über die Terminvergabe auch gleichzeitig die
Kontaktdaten erfasst“, so Herbst weiter. Auch für das Standesamt soll noch im
Herbst die Terminvergabe über den städtischen Online-Terminservice
freigeschaltet werden.
„Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen sich umsichtig zu verhalten und die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht bei ihrem Besuch in städtischen Gebäuden zu beachten. Nur so können wir unsere Serviceangebote auch mit Blick auf das allgemeine Infektionsgeschehen weiter aufrechterhalten“, betont Herbst.