Haben Sie einen Schaden an Ihrem Eigentum oder Ihrer Person erlitten, für den
städtische Mitarbeiter (z.B. durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
verantwortlich sein könnten? Hier wird über Ihre Schadenersatz- bzw.
Schmerzensgeldforderung im Haftpflichtschadenbereich entschieden. Für Sach- und
Personenschäden, die Ihr Kind im schulischen Bereich oder im Vereinssport (nur
Personenschäden) erleidet, hält die Stadt Neustadt als Schulträgerin eine
Schülerunfallversicherung vor. Informationen zur Anmeldung der vorgenannten
Schäden sind der Anlage "Abwicklung von Versicherungsschäden" zu entnehmen oder direkt bei
der Sachbearbeitung zu erfragen.
Filename | Size | Date | ||
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Sachschaden Schule.pdf | 586.45 KB | 14.08.2018 | ||
Schülerunfall.pdf | 265.22 KB | 14.08.2018 | ||
Angaben zu einem Haftpflichtschaden.pdf | 309.99 KB | 25.01.2017 | ||
Abwicklung von Versicherungsschäden.doc | 656.50 KB | 31.01.2017 | ||
Bericht Kfz-Haftpflichtschaden.pdf | 273.50 KB | 14.08.2018 |