Die Ortsräte kümmern sich beispielsweise um die Pflege des Ortsbildes, die Geschichte, das Brauchtums und die Denkmäler. Zudem ist das Gremium auch für die Förderung der Gemeinschaftspflege durch Feste, Umzüge und kulturelle Veranstaltungen zuständig. Die Mitglieder des Ortsrates können ferner die Dringlichkeitsstufe für den Um- und Ausbau, die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Plätzen und der dazugehörigen Beleuchtung und Entwässerung festlegen. Auch auf die Benutzung und Ausgestaltung der Dorfgemeinschaftshäuser, Spiel- und Bolzplätze haben sie Einfluss. Weiter gehören zu den Aufgaben des Ortsrates die Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften sowie die Förderung von Vereinen und Verbänden. Die Sitzungen sind öffentlich, alle Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Ortschaften sind eingeladen an den Sitzungen teilzunehmen und sich einzubringen.
Die genauen gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit der
Ortsräte finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in
den Paragrafen 93-96.
Im Neustädter Land gibt es 13 Ortsräte. Unten finden Sie die jeweiligen
Mitglieder (bis 2021) und den Link zu den Sitzungsterminen.