⇑ / Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Baugenehmigung - (Niedersachsen)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 70 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. der Teilbaugenehmigung (§ 71 NBauO) - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung innerhalb eines Genehmigungsverfahrens - (Niedersachsen)
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Nachtrag zum Bauantrag - (Niedersachsen)
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE:
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.pdf | 37.93 KB | 07.05.2018 |