⇑ / Instandsetzerbefugnis
Leistungsbeschreibung
Mit der Befugnis ist ein Fortbestehen der Eichgültigkeit nach Instandsetzung, die unter Beachtung der geltenden und tangierenden Vorschriften erfolg ist, möglich.
DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE:
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.pdf | 37.93 KB | 07.05.2018 |