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Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Sobald Sie mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern die Bundesrepublik Deutschland verlassen, benötigen Sie für diese ein Ausweisdokument. Für
Kinder bis 12 Jahre kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht den richtigen Reisepass ersetzt und es Länder gibt, die auch für Kinder einen richtigen Reisepass für die Einreise verlangen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.Voraussetzungen
- Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
- Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
- Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
- Geburtsurkunde muss vorgelegt werden, wenn von der Stadt Neustadt a. Rbge. noch kein Ausweisdokument (Kinderausweis/Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass) ausgestellt wurde (bei Geburt im Ausland mit Übersetzung)
- Ausweise der Sorgeberechtigten sind vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,00 €
für die Ausstellung
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Gebühr: 6,00 EUR
für eine Aktualisierung/Verlängerung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Der Kinderreisepass wird - sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen - direkt vor Ort im Stadtbüro oder in der Außenstelle Mandelsloh ausgestellt.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Aktualisierung/Verlängerung
Solange ein Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist, kann dieser aktualisiert oder verlängert werden. Hier sind die gleichen Unterlagen wie für eine Neuausstellung nötig.
Eine Verlängerung nehmen wir grundsätzlich frühestens ein Jahr vor Ablauf des Kinderreisepasses vor.
Läuft der vorhandene Kinderreisepass zum 12. Geburtstag Ihres Kindes aus, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
In welche Länder kann ich mit dem Kinderreisepass einreisen?
Unter folgendem Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in sämtliche Länder.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html
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DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE:
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.pdf | 37.93 KB | 07.05.2018 |