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Leistungsbeschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
- wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
- bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
- bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
- bei Zuzug von außerhalb:
- bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumeldenn, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
- eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
- das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich
Formulare
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE:
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.pdf | 37.93 KB | 07.05.2018 |