Herzlich willkommen im Stadtbüro der Stadt Neustadt am Rübenberge. Einen Termin im Stadtbüro können Sie unten über den Link
„Stadtbüro“ buchen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Anliegen ohne vorherige
Vereinbarung eines Termins nicht bearbeitet werden kann.
Wenn Sie mehrere Anliegen zugleich erledigen wollen,
wählen Sie bitte für jede Person die jeweils gewünschten Leistungen aus. Für
nicht gebuchte Leistungen kann keine Gewähr dafür übernommen werden, das Ihr
Anliegen bei Ihrer Vorsprache mit erledigt werden kann. Sie müssten gegebenenfalls
erneut einen Termin buchen. Bitte achten Sie auch auf die Uhrzeit Ihres Termins.
Verspätungen können dazu führen, dass Sie einen neuen Termin buchen müssen.
Hinweis: Bitte desinfizieren Sie sich die Hände, bevor Sie an die Mitarbeiter*innen herantreten. Desinfektionsmittel stehen bereit. Sollten Sie dies aus gesundheitlichen Gründen nicht können, sprechen Sie die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bitte an. Wir finden eine Lösung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesist Pflicht. Wir danken Ihnen für Ihr Verständis und Ihre Mitarbeit.
Anlässlich der neuen „Corona-Verordnung“ des Landes Niedersachsen hat auch die städtische Verwaltung die Schutzmaßnahmen für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude erhöht. Ab sofort gilt für alle die Pflicht zum Tragen eines…
Falls die von Ihnen gewünschte Leistung nicht online verfügbar ist melden Sie sich bitte telefonisch im Stadtbüro unter 05032 84-124.
Hier können Sie eine Vielzahl der Behördengänge erledigen. Vorrangig finden
Sie alle Aufgabenbereiche rund um das Melde- und Ausweiswesen.
Aber auch als Informationsstelle, für Beglaubigungen von Dokumenten Neustädter Bürgerinnen und Bürger und vieles mehr ist
das Stadtbüro Ihr Ansprechpartner.
Vordrucke als PDF-Formular finden Sie im Formularcenter unter der Rubrik Stadtbüro und Meldewesen.
Bitte geben Sie die Nummer Ihres Dokumentes ein. Die Nummer
Ihres Dokumentes finden Sie auf der Quittung, die Sie bei der Antragstellung
erhalten haben. Bei der Eingabe beachten Sie bitte, das der Buchstabe O
nicht vergeben wird, es handelt sich um die Ziffer 0.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen,
benötigt die beauftragte Person eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht mit Angabe,
dass Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier. Eine Vollmacht zu Abholung Ihres Reisepasses finden Sie hier.
Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihres neuen Dokumentes
das alte Dokument mit.