Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine ist groß - auch hier bei uns in Neustadt. Auf dieser Seite wollen wir alle Unterstützenden informieren, was wo gebraucht wird. 

Geldspenden helfen aktuell mehr als Sachspenden. 

Auch wenn viele Personen mit Sachspenden helfen möchten, die Hilfsorganisationen vor Ort sind aktuell gut ausgestattet. Da viele Organisationen auch versuchen benötigte Hilfsgüter vor Ort zu kaufen, um auch die lokale Wirtschaft zu unterstützen, sind Geldspenden aktuell effektiver als Sachspenden. 

Die Stadt Neustadt a. Rbge. wird kein eigenes Spendenkonto einrichten und empfiehlt daher das Spendenkonto der Aktion Deutschland Hilft, dem Bündnis deutscher Hilfsorganisationen.

Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30,
BIC: BFSWDE33XXX
Spenden-Hotline: 0900 55 10 20 30 (Festnetz kostenfrei, mobil höher)


Angebote im blau-gelben Treffpunkt der Diakonie Hannover-Land

Informations- und Beratungsangebote:

  • Kinderbetreuung – malen, basteln, Spiele spielen.
  • Gemeinsam kochen und essen!
  • Bei uns kann man duschen oder baden!
  • Die eigene Wäsche waschen und trocknen.
  • Rückzug in ein Eltern-Kind-Zimmer (mit Wickelmöglichkeit)!
  • Gemeinsam Nähen lernen, eigene Kleidung ausbessern oder die Größe anpassen.
Montag,
13.30 - 15.30 Uhr
Migrationsfachberatung
Joseph Sebuh
Dienstag,
10 - 16 Uhr
Sozial- & Schwangerenberatung
Annette Holaschke (DV-HL)
Mittwoch,
13.30 - 15.30 Uhr
Migratiosnfachberatung
Joseph Sebuh
Donnerstag,
14 - 16 Uhr
Anti-Stress-Massage (bitte Termin vereinbaren)
Nataliia Kashyska
Freitag,
11.30 - 13.30 Uhr
Suppe im Treffpunkt für Gäste und Gastgebende (mit seelsorgerischen Gesprächen wenn gewünscht)
Team vom Treffpunkt & Pastorinnen und Pastoren

FAQ - Die häufigsten Fragen

  • Wo müssen sich Geflüchtete offiziell melden?

    Alle Geflüchteten aus der Ukraine dürfen sich zunächst für 90 Tage (ab Einreise in das Bundesgebiet) in Deutschland aufhalten.

    Folgende Personengruppen, die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, werden nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei uns aufgenommen:

    • Ukrainische Staatsangehörige, sowie deren Familienangehörige
    • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Länder, die in der Ukraine internationalen und nationalen Schutz genossen haben sowie deren Familienangehörige
    • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Länder, die in der Ukraine ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatten und nicht sicher in ihr Heimatland zurückkehren können.

    Das Bundesinnenministerium hat diese Personen bis zum 23.05.2022 von jeglicher Melde-, Auskunfts- und Titelpflicht befreit.

    Jedoch können finanzielle Mittel und andere Sozialleistungen nur nach einer Registrierung durch das städtische Sozialamt und Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die zuständige Ausländerbehörde vollständig in Anspruch genommen werden.

    Alle Geflüchteten sollten sich daher so schnell wie möglich beim städtischen Sozialamt melden und dort einen Termin vereinbaren. Rufen Sie dafür bitte unter der Telefonnummer 05032 84-431 an. Diese Nummer ist montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt.

    Sollten Nachfragen zu bereits gestellten Anträgen aufkommen, melden Sie sich bitte per Mail an asylukraine@neustadt-a-rbge.de.

    Das Sozialamt kann direkt nach der Antragstellung einen Scheck ausstellen, damit Lebensmittel etc. gekauft werden können. Auch Krankenscheine für notwendige Arztbesuche können direkt bei diesem Termin ausgehändigt werden.

    Das Sozialamt wird die Pässe kopieren und einscannen und die Daten an die zuständige Ausländerbehörde der Region Hannover schicken. Von dort wird dann per Post der Aufenthaltstitel etc. zugesandt. Mit diesem Schreiben können Geflüchtete dann u.a. auch Konten eröffnen und eigene Mietverträge abschließen oder eine Arbeit aufnehmen.

    Eine Verpflichtung zur Beantragung eines Asyls ist nicht erforderlich, da die Aufenthaltsrechtsregelungen mit der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen unabhängig eines Asylantrags bereits geschaffen worden sind. So erhalten Sie auch bei einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG Sozialleistungen. Eine Verlängerung auf insgesamt 3 Jahre ist möglich.

    Sollten Sie privat Personen bei sich zuhause oder in einer Wohnung untergebracht haben, muss der Name Ihrer Gäste zwingend am Briefkasten auftauchen, damit das Schreiben der Region Hannover auch zugestellt werden kann.

  • Gibt es Sprach- und Integrationskurse in Neustadt?

    Ja. Die Diakonie und die Kirchengemeinden organisieren Alltagssprachkurse. Die Volkshochschule (VHS) Hannover sammelt Daten und Informationen der Geflüchteten, um passende Integrationskurse (I-Kurse) anbieten zu können.

    Eine Übersicht der laufenden und geplanten Angebote finden Sie hier.

  • Wohin wenden wir uns, wenn wir noch Möbel, Kleidung oder Ausstattung benötigen?

    Möbel

    Wer noch Betten, Matratzen, Bettwäsche, Kochgeschirr o.ä. benötigt, kann sich direkt an Janet Breier vom blau-gelben Treffpunkt der Diakonie Hannover-Land wenden (treffpunkt.neustadt@evlka.de). Dort können Sie Ihre Bedarfe anmelden und Frau Breier organisiert mit Ihnen gemeinsam eine Ausgabe der benötigten Sachspenden an unserem Spendenlager im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Lindenstraße.

    Die Ausgabe wird ab dem 25.04.2022 vorrübergehend geschlossen.
    Wir werden Sie darüber informieren, wenn die Ausgabe wieder geöffnet hat.

    Kleidung

    Wer Kleidung benötigt, kann sich zu folgenden Zeiten an die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Lindenstr. 56 wenden (Annahme und Ausgabe von Kleidung), Telefon: 05032 981827.

    Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag Von 08:00 bis 09:30 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch Von 08:00 bis 09:30 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

    Donnerstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

    Freitaggeschlossen

    Samstaggeschlossen

    Sonntaggeschlossen


    Ausstattung allgemein

    Bei fairKauf Neustadt, Justus-von-Liebig-Str. 11B, können sich alle Menschen zu günstigen Preisen mit Secondhand-Ware aller Art versorgen. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, bekommen dort nochmal einen gesonderten Rabatt.

    fairKauf hat wie folgt geöffnet:

    Montag Von 10:00 bis 18:00 Uhr

    Dienstag Von 10:00 bis 18:00 Uhr

    Mittwoch Von 10:00 bis 18:00 Uhr

    Donnerstag Von 10:00 bis 18:00 Uhr

    Freitag Von 10:00 bis 18:00 Uhr

    Samstag Von 10:00 bis 16:00 Uhr

    Sonntaggeschlossen

  • Wie und wo können sich Geflüchtete mit Lebensmitteln versorgen?

    Nach der Registrierung erhalten alle Geflüchteten sofort einen ersten Scheck, mit dem sie ganz normal einkaufen und sich versorgen können. Darüber hinaus unterstützt das Team der Tafel Neustadt mit der wöchentichen Ausgabe:

    Alle Geflüchteten können sich über die reguläre Ausgabe montags, ab 11:45 Uhr (Anmeldung Neukunden), versorgen:

    kath. Gemeindehaus
    Bischoff-Kettler-Platz 2

    Alle Infos zur Ausgabe finden Sie auch auf der Homepage der Tafel Neustadt.

    Die Tafel Neustadt nimmt zu folgenden Zeiten Lebensmittelspenden für die Geflüchteten aus der Ukraine an:

    samstags, 10 - 12 Uhr
    kath. Gemeindehaus
    Bischoff-Kettler-Platz 2

    Diese Lebensmittel-Liste finden Sie hier zum download.

  • Was ist zu tun, wenn ärztliche Behandlung notwendig ist?

    Wenn eine der Personen krank wird und zum Arzt gehen muss, müssen Sie einen Termin beim Sozialamt vereinbaren (Telefonnummer 05032 84-431), um einen Krankenschein zu bekommen.

    Bei medizinischen Notfällen ist dies nicht nötig, die Personen werden über die Notaufnahme des Krankenhauses oder den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung selbstverständlich versorgt.

  • Können Geflüchtete direkt nach Ihrer Ankunft eine eigene Arbeit aufnehmen?

    Ja. Direkt mit dem Schreiben der Ausländerbehörde der Region Hannover können die Personen sich eine Arbeit suchen oder selbstständig tätig werden. Es bedarf keiner weiteren Genehmigung etc.

    Die Agentur für Arbeit bietet in ihrer Geschäftsstelle im Ernst-Abbe-Ring montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr Beratungen für Geflüchtete aus der Ukraine an, die ein Praktikum o.ä. machen wollen. Eine Begleitung durch eine dolmetschende Person wäre hilfreich.

  • Welche Hilfs- und Vernetzungsangebote gibt es in Neustadt?

    Die Diakonie Hannover-Land und der Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf haben einen Treffpunkt im Silbernkamp 3, 31535 Neustadt, eingerichtet. Dort gibt es ein umfangreiches Betreuungs- und Beratungsangebot. Der Treffpunkt ist von montags bis freitags, 10 bis 16 Uhr geöffnet.

  • Wo können Kinder in die Schule gehen und wie werden sie dort angemeldet?

    Es besteht derzeit keine Schulpflicht für geflüchtete Kinder, d. h. die Kinder dürfen zur Schule gehen, müssen aber nicht, wenn sie sich noch nicht in der Lage dazu sehen. Für alle Schüler, die zu den weiterführenden Schulen gehen gilt, sich direkt an den Schulen anzumelden.

    Auch Grundschulkinder können direkt an den Grundschulen vor Ort angemeldet werden.

  • Wie können Kita-Kinder betreut werden?

    Aktuell ist keine Integration der Kinder in die städtischen Kitas vorgesehen. Stattdessen arbeitet die Stadt gerade daran, Spielkreise und Betreuungsmöglichkeiten für Kita-Kinder aus der Ukraine aufzubauen.

  • Können Geflüchtete ein eigenes Konto eröffnen?

    Ja, aber erst mit der Zustellung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde der Region Hannover. Damit können Geflüchtete bei der Sparkasse ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Dies wird auch dringend empfohlen.

    Hier finden Sie die wichtigsten Infos auch auf ukrainisch:

  • Dürfen Geflüchtete sich kostenlos an den Corona-Teststationen testen lassen?

    Ja. Geflüchtete können alle Angebote für kostenlose Bürgertests nutzen. Eine Übersicht der Neustädter Teststationen und deren Öffnungszeiten finden Sie hier.

  • Können Geflüchtete sich im hiesigen Impfzentrum impfen lassen?

    Ja, auch Geflüchtete können sich im hiesigen Impfzentrum gegen Sars-COV2 impfen lassen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

  • Dürfen Geflüchtete kostenlos den ÖPNV nutzen?

    Bis auf Weiteres können Geflüchtete aus der Ukraine den Nahverkehr in Hannover kostenlos nutzen. Hier reicht es grundsätzlich, einen ukrainischen Pass oder ein vergleichbares Dokument vorzuzeigen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch keine ukrainischen Papiere besitzen, werden aus Kulanz befördert.

  • Sind die Geflüchteten nach der Vorstellung im städtischen Sozialamt auch bereits bei der Ausländerbehörde registriert? 

    Unser Sozialamt unterstützt die Ausländerbehörde bei der Registrierung, so dass Geflüchtete nicht noch einmal bei der Ausländerbehörde vorstellig werden müssen. Sollte eine Vorstellung bei der Ausländerbehörde aus irgendwelchen Gründen dennoch notwendig werden, teilt die Ausländerbehörde dies schriftlich mit.

Sim-Karten

Geflüchtete, die eine kostenlose SIM-Karte der Telekom in Anspruch nehmen wollen, können diese in den nächsten 14 Tagen dienstags und donnerstags, zwischen 11 und 16 Uhr im Jugendhaus, Großer Weg 3 bei Stefan Dahlke und Timon Schacht abholen. Da diese SIM-Karten registriert und freigeschaltet werden müssen, muss jede Person, die eine solche SIM-Karte in Anspruch nehmen möchte gültige Ausweispapiere vorlegen. Diese SIM-Karten der Telekom können bis 30.06.2022 genutzt werden.

Sachspenden

Mobiliar/Einrichtung

Wer Bedarfe an Sachspenden hat, um Wohnungen und/oder Zimmer für Geflüchtete auszustatten, meldet sich bitte bei Janet Breier vom blau-gelben Treffpunkt der Diakonie Hannover-Land unter treffpunkt.neustadt@evlka.de. Hier werden dann feste Zeitfenster zur Abholung der Sachen am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Lindenstr. vereinbart.


Lebensmittel

Die Tafel Neustadt nimmt zu folgenden Zeiten Lebensmittelspenden für die Geflüchteten aus der Ukraine an:

samstags, 10 - 12 Uhr
kath. Gemeindehaus
Bischoff-Kettler-Platz 2

Alle Geflüchteten können sich dann ab Montag, 04.04.2022 über die reguläre Ausgabe montags, ab 11:45 Uhr (Anmeldung Neukunden) versorgen:

kath. Gemeindehaus
Bischoff-Kettler-Platz 2

Alle Infos zur Ausgabe finden Sie auch auf der Homepage der Tafel Neustadt.

Diese Lebensmittel-Liste finden Sie hier zum download.

Hinweise zum Umgang und Aufenthalt von Vertriebenen aus der Ukraine

Das Land Niedersachsen hat eine Infoseite erstellt, auf der die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Fragen beantwortet werden.

Hotline der Landesaufnahmebehörde

0511 - 7282 282

zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinische Versorgung

Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.


Pressemeldungen