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Grundschule; Helstorf

Landesamt lehnt eigenständige Grundschule in Helstorf ab


Das Landesamt führt zu seiner Entscheidung aus, dass nach Prüfung die Mindestanforderungen für eine eigenständige Grundschule nicht gegeben sind. Seit 2012 wird die Helstorfer Schule als Außenstelle der Grundschule Mandelsloh/Helstorf geführt. Dies ist jedoch nur als Ausnahme möglich, in absehbarer Zeit muss die Grundschule Helstorf/Mandelsloh an einem Standort zusammengeführt werden.

Das aber hatte auch politisch immer wieder zu Auseinandersetzungen und Diskussionen innerhalb der kommunalen Gremien und der Elternschaft geführt. Eine eigenständige Grundschule in Helstorf sollte dies befrieden. Der Antrag dafür wurde gestellt, nachdem die Prognose der Schülerzahlen durchaus annehmen ließ, dass eine einzügige Grundschule umsetzbar wäre.

Dies wurde mit dem aktuellen Bescheid nun versagt. Nach Prüfung sei nicht zu erwarten, dass die Mindestanforderungen für die Errichtung einer Grundschule von 24 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang in den kommenden zehn Jahren dauerhaft erreicht werden, teilte das RLSB mit. „Die Schülerzahlen sind zu gering und zu wenig stabil, um die Notwendigkeit einer neuen Grundschule erkennen zu lassen“. Das RLSB kommt in seiner Bewertung zu dem Schluss: „Die Errichtung einer Grundschule in Helstorf ist daher aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht genehmigungsfähig.“

Bürgermeister Dominic Herbst hatte bereits mit der negativen Entscheidung gerechnet. „Wir haben jetzt die Chance, eine zukunftssichere und pädagogisch nachhaltige Schule an einem Standort in Mandelsloh oder Helstorf zu etablieren“, kommentiert er den Bescheid.  

Die Verwaltung wird nun dem Ratsbeschluss aus April folgend, den Wechsel in den offenen Ganztag zunächst für beide Standorte umsetzen. Parallel dazu aber gemeinsam mit den Beteiligten ein Raumprogramm erarbeiten und alle weiteren Vorbereitungen treffen, um die Grundschule Mandelsloh/Helstorf an einem Standort zu vereinen.