Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Himmelfahrt; Mardorf

Himmelfahrtstag in Mardorf - Allgemeinverfügung gibt Regeln vor


Die Stadt Neustadt bittet zudem darum, das grundsätzliche Abspielverbot von Musik im Landschaftsschutzgebiet zu beachten: Aufgrund der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung „Seefläche Steinhuder Meer“ ist das von Dritten wahrnehmbare Abspielen von Musik mittels Musikanlagen (in diesem Sinne auch Radiogeräte oder elektro-akustische Verstärker) im Bereich des Badestrandes „Weiße Düne“ und des Surfstrandes „Weißer Berg“ zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Polizei sowie Sicherheitsdienste werden vor Ort sein und die Vorgaben kontrollieren.