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Sterbefälle

Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Ist ein Angehöriger im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so obliegt diesen nach § 30 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) die Anzeigepflicht.

Zur Anzeige eines Sterbefalles außerhalb von Einrichtungen (z.B. in der eigenen Wohnung) sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.  


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Stadt/Gemeinde in deren Bereich der Tod eingetreten ist.


Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilen wir Ihnen gerne. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind uns vorzulegen.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an uns oder an das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. 


Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Wichtige Informationen

Ansprechpersonen

Standesamt Neustadt
Theodor-Heuss-Straße 18
31535 Neustadt am Rübenberge

Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person:

Frau Albeck (Buchstaben  C, E, M, W, X, Y, Z)                           Telefon: 05032 84-34034

Frau Bischoff (Buchstaben  D, G, J, L, O)
Telefon: 05032 84-34035

Frau Krippner (Buchstaben  K, P, Q)                 
Telefon: 05032 84-34036

Frau Prause (Buchstaben H, R, T, V)                                          Telefon: 05032 84-34037

Frau Rohrmoser (Buchstaben  F, I, S)                                      Telefon: 05032 84-34038

Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, N, U)
Telefon: 05032 84-34039

Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:

Fax:       05032 84-7155

E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de


Öffnungszeiten

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.