- Rathaus
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
Gesucht werden Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028.
Bewerbungen können ab sofort bei der Stadt Neustadt a. Rbge. eingereicht werden.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt 59 Personen, die bereit sind, am Amtsgericht Neustadt a. Rbge. und am Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen. Nach vorbereitender Beratung in den Ortsräten schlagen der Rat der Stadt Neustadt bzw. der Jugendhilfeausschuss der Region Hannover doppelt so viele Kandidaten (118), wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neustadt a. Rbge. vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie sollten über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zusätzlich in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit, Verantwortungsbewusstsein, Objektivität sowie geistige Flexibilität und gesundheitliche Eignung aufgrund der manchmal recht anstrengenden Sitzungen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck der angedachten Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Ihre Zeit zu investieren um sich ein Bild über das ereignete Geschehen machen zu können, ob es sich wirklich so ereignet haben könnte und beurteilen in wie weit welche Strafe angebracht sein könnte.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Sie sollten über Kommunikations- und Dialogfähigkeit verfügen.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sowie für das Jugendschöffenamt bei der Stadt Neustadt a. Rbge, Bürgerservice, Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt a. Rbge. bewerben.
Bewerbungsformulare sind hier herunterladbar:
Bewerbung als Schöffe in allgemeinen Strafsachen
Hier entscheiden Sie sich bitte, ob Sie sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben möchten oder für das Jugendschöffenamt.
Im Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagslisten haben die Ortsräte ein Mitspracherecht. Ihnen werden die Bewerbungen aus ihren Ortschaften zum nächsten Sitzungstermin vorgelegt. Es wird daher empfohlen, Bewerbungen baldmöglichst einzureichen.
Weitere Informationen über das Schöffenamt erhalten Sie unter folgenden Links:
Ansprechperson
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeiter gefunden.