Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Wie ist das Verfahren?

Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine höchstpersönliche Erklärung gegenüber dem Wohnsitzstandesamt. Eine Erklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt der zuständigen Kirchengemeinde bzw. der Religionsgemeinschaft und der zuständigen Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum übermittelt das Austrittsdatum an die Finanzverwaltung.

Das Standesamt stellt eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus. 

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden, das Kind muss der Erklärung seiner Eltern / seines gesetzlichen Vertreters zustimmen 

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung  

Welche Gebühren muss ich bezahlen?

Für den Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.



Ansprechpersonen

Standesamt Neustadt

An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge

So erreichen Sie uns: 

Telefon: 05032 84-34000

E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de

                        

Screenshot eines Kartenausschnittes der Neustädter Innenstadt. der Standort des neuen Rathauses ist mit einem roten Kasten markiert.


Die Ansprechperson richtet sich nach dem 

Anfangsbuchstaben des Nachnamens der aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft austretenden Person:

Frau Bischoff (Buchstaben  D, G, J, L,O)

Telefon: 05032 84-34035

Frau Drolshagen (Buchstaben C, E, M, W, X, Y, Z)

Telefon: 05032 84-34034)

Frau Krippner (Buchstaben  K, P, Q) 

Telefon: 05032 84-34036

Frau Prause (Buchstaben H, R, T, V)

Telefon: 05032 84-34037

Frau Rohrmoser (Buchstaben  F, I, S)

Telefon: 05032 84-34038 

Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, N, U)
Telefon: 05032 84-34039   


Öffnungszeiten

Dienstag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag

Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag ganztägig.


Rechtsgrundlage