Wahlen

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Wahlergebnisse online

Über folgenden Link können Sie die Wahlergebnisse für die Stadt Neustadt a. Rbge. für vergangene Wahlen aufrufen:

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Wahltermine im Überblick

2024Europawahl09.06.2024alle 5 Jahre
2025BundestagswahlHerbst
alle 4 Jahre
2026KommunalwahlenHerbst
alle 5 Jahre
2027LandtagswahlHerbst
alle 5 Jahre


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Zur Durchführung einer jeden Wahl werden in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahlvorstände in Neustadt a. Rbge. 400 bis 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Keine Stadt oder Gemeinde kann dies mit ihrem Personal allein bewerkstelligen. Auch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist deshalb auf die Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.

Registrieren sich gerne  für die kommenden Wahlen. Das Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@neustadt-a-rbge.de und telefonisch unter 05032 84-33033 erreichbar.

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Bürgermeisterwahl

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt. 
Als Hauptverwaltungsbeamte werden sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde oder Stadt gewählt.

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Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen werden Kreistage, die hannoversche Regionsversammlung sowie die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte bestimmt. Auch Stadtbezirksräte bzw. Ortsräte und teilweise auch Bürgermeister werden bei diesen Wahlen gewählt.

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Landtagswahl

Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen wird die Zusammensetzung des nds. Landtages bestimmt. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen und wählt u.a. die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.

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Bundestagswahl

Bei den Bundestagswahlen wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt. Es werden dabei die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung des Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.

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Europawahl

Bei der Europawahl wählen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der jeweiligen nationalen Wahlgesetzgebung. Für Deutschland gilt das Wahlverfahren der Bundesrepublik Deutschland.

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Bürgerentscheid 2023

Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Nach dem der Verwaltungsausschuss die geforderten Voraussetzungen geprüft und festgestellt hat, dass diese erfüllt sind, wird der Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt. Die Verwaltung organisiert dann den Bürgerentscheid wie eine Wahl. Die für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können am Abstimmungstag über die jeweilige Fragestellung mit Ja oder Nein abstimmen.

Angenommen ist der Bürgerentscheid, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Ja lautet und die Anzahl der auf Ja lautenden Stimmen höher ist als 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. In Neustadt a. Rbge. waren bei der letzten Kommunalwahl 36.457 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

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