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Wahlen
Wahlen
Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Briefwahl und zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Die Briefwahlstelle der Stadt Neustadt a. Rbge. ist ab dem 10.02.2025 abweichend von den übrigen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch von 13.00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr
zusätzlich am Freitag, den 21.02.2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl finden Sie hier im Informationsblatt des Landeswahlleiters.
Bitte achten Sie beim Packen Ihres roten Wahlbriefes unbedingt darauf, das im Fenster des roten Wahlbriefes die Anschrift der Region Hannover zu lesen ist.
Alle bis zum 06.02.2025 gestellten Anträge auf die Ausstellung von Briefwahlunterlagen wurden unmittelbar nach dem Eintreffen der Stimmzettel bearbeitet und am 06.02.2025 versendet.
Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können Sie auch online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder über diesen Link zur Online-Wahlscheinbeantragung stellen.
Beim Scannen des auf den Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckten QR-Codes (Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen) beziehungsweise bei der Eingabe der URL in den Browser kommt es vereinzelt zu Fehlermeldungen. Dies liegt nicht an dem Link selbst, sondern am entsprechend genutzten Browser. Die Firmen der betroffenen Browser haben diesen Fehler bereits in vorangegangenen Updates behoben. Sollte bei Ihnen eine Fehlermeldung erscheinen, nutzen Sie bitte einen anderen Browser, ein anderes Endgerät oder eine der anderen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Informationen für im Ausland lebende Deutsche
mit Neustadt a. Rbge. als letzten Wohnsitz in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Die Frist zur Antragstellung ist jedoch bereits abgelaufen.
Wahlergebnisse online
Über folgenden Link können Sie die Wahlergebnisse für die Stadt Neustadt a. Rbge. für vergangene Wahlen aufrufen:
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Wahltermine im Überblick
2025 | Bundestagswahl | 23.02.2025 | |
2026 | Kommunalwahlen | Herbst | alle 5 Jahre |
2027 | Landtagswahl | Herbst | alle 5 Jahre |
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung einer jeden Wahl werden in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahlvorstände in Neustadt a. Rbge. 400 bis 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Keine Stadt oder Gemeinde kann dies mit ihrem Personal allein bewerkstelligen. Auch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist deshalb auf die Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.
Für die Bundestagswahl 2025 ist die Wahlhelferberufung bereits abgeschlossen. Registrieren sich gerne für die kommenden Wahlen. Das Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@neustadt-a-rbge.de und telefonisch unter 05032 84-33037 und 05032 84-33033 erreichbar.
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Bürgermeisterwahl
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt.
Als Hauptverwaltungsbeamte werden sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde oder Stadt gewählt.
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Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen werden Kreistage, die hannoversche Regionsversammlung sowie die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte bestimmt. Auch Stadtbezirksräte bzw. Ortsräte und teilweise auch Bürgermeister werden bei diesen Wahlen gewählt.
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Landtagswahl
Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen wird die Zusammensetzung des nds. Landtages bestimmt. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen und wählt u.a. die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
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Bundestagswahl
Bei den Bundestagswahlen wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt. Es werden dabei die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung des Bundesrepublik Deutschland.Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bundestagswahl 2025
Einen Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen können Sie hier online stellen.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
- Wahlbekanntmachung 1 der Stadt Neustadt a .Rbge. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung 2 der Stadt Neustadt a. Rbge. Wahltermin und Stimmabgabe
- Wahlbekanntmachung 2a der Stadt Neustadt a.Rbge Wahltermin und Stimmabgabe
- Zum Internetauftritt der Bundeswahlleiterin
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Europawahl
Bei der Europawahl wählen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der jeweiligen nationalen Wahlgesetzgebung. Für Deutschland gilt das Wahlverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
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Bürgerentscheid 2023
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Nach dem der Verwaltungsausschuss die geforderten Voraussetzungen geprüft und festgestellt hat, dass diese erfüllt sind, wird der Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt. Die Verwaltung organisiert dann den Bürgerentscheid wie eine Wahl. Die für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können am Abstimmungstag über die jeweilige Fragestellung mit Ja oder Nein abstimmen.
Angenommen ist der Bürgerentscheid, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Ja lautet und die Anzahl der auf Ja lautenden Stimmen höher ist als 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. In Neustadt a. Rbge. waren bei der letzten Kommunalwahl 36.457 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
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