Feuerwehr & Brandschutz

Feuerwehr und Brandschutz

Feuerwehr Verteiler © Fotolia/Gerhard Seybert


In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Ortsfeuerwehren der Stadt Neustadt a. Rbge.

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Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

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Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

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