Bauantrag & Baugenehmigung

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Sprechzeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.


Bitte entnehmen Sie die personelle Zuständigkeit für Ihr Anliegen und Ihren Stadtteil der folgenden Übersichtskarte:

Die elektronische Antragstellung gemäß § 3a Niedersächsicher Bauordnung (NBauO) verzögert sich aufgrund technischer Probleme um einige Wochen. Bitte reichen Sie bis dahin Ihre Anträge weiter in Papierform ein.


Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern im Bereich "Bauantrag & Baugenehmigung" die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


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