Elterngeld

Elterngeld

Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern deutlich. Mit finanzieller Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter dadurch im ersten Lebensjahr des Kindes mehr Zeit für ihre Familie nehmen.

Allgemeine Grundlagen

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz –BEEG).

Das BEEG gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder und ersetzt das Bundeserziehungsgeldgesetz. Auch für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommener Kinder kann Elterngeld bis zur Vollendung des achten Lebensjahres beantragt werden. Für Kinder, die in Pflegefamilien (Dauerpflege) leben, kann dagegen kein Elterngeld bezogen werden.

Seit dem 1. Juli 2015 gilt das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Mit dem ElterngeldPlus ist es für Mütter und Väter nun einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger finanzielle Unterstützung und gewinnen so Zeit für die Familie.

Mütter und Väter haben unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld:

  • Sie haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Sie betreuen und erziehen ihr Kind selbst nach der Geburt.
  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig.

Erwerbstätige Eltern, die Elternzeit nehmen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden reduzieren, erhalten Elterngeld in Höhe von mindestens 65 Prozent des wegfallenden, bereinigten Nettoeinkommens. Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum ist auf das Elterngeld anzurechnen. Zur Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens werden bei nicht selbstständig Beschäftigten vom laufenden steuerpflichtigen Bruttoeinkommen die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abgezogen. Darüber hinaus wird der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld, Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt.

Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro, maximal jedoch 1.800 Euro. Die Gewährung des Mindestbetrages ist unabhängig davon, ob der das Kind betreuende Elternteil vorher erwerbstätig war.

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