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Bauleitplanung
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Ein Bebauungsplan ist mit Ende des Verfahrens nach Bekanntgabe des entsprechenden Ratsbeschlusses eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne können zusammen mit den Begründungen bei der Stadt Neustadt (u.a. über die städtische Homepage) von jedermann eingesehen werden.
Flächennutzungsplanung
Hier finden Sie neben einem Link zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2000 auch eine Übersicht über sämtliche rechtswirksame Flächennutzungsplan-Änderungen. Die Begründung des rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2000 ist ebenfalls hinterlegt.
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Bebauungsplanung
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Geltungsbereiche sämtlicher rechtsverbindlicher Bebauungspläne in der Stadt Neustadt a. Rbge. Es dient einerseits der Orientierung bei der Vielzahl an Plänen, andererseits der ersten Einordnung eines möglichen Bauvorhabens.
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