Hochwasserschutz - Planfeststellungsverfahren zur Öffnung des Deichverteidigungsweges

Hochwasserschutz 

Planfeststellungsverfahren zur Öffnung des Deichverteidigungsweges


Hintergründe:

Die Stadt Neustadt a. Rbge. hat im Jahr 2019 den Planfeststellungsantrag für den „Hochwasserschutz für den Bereich Silbernkamp in Neustadt am Rübenberge“ beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingereicht. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss stammt vom 22.12.2021. In diesem Beschluss sind Nebenbestimmungen aufgeführt, die im Rahmen der Maßnahme einzuhalten sind. Aus der Nebenbestimmung 1.21. ergibt sich folgende Vorgabe:

Mittels geeigneter Befestigungen, etwa durch Tore und Zäune, ist sicherzustellen, dass eine Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen) nicht erfolgen kann. Insbesondere der binnendeichs gelegene Deichverteidigungsweg ist gegen unbefugtes Betreten abzusperren. Hierbei sind die Zwecke der Deichunterhaltung und eingeräumte Wegerechte zu beachten. 

Ablauf des Verfahrens:

Zunächst müssen hierfür die Antragsunterlagen erstellt werden. Wesentlicher Punkt sind dabei die naturschutzfachlichen Untersuchungen, auf deren Grundlage anschließend die erforderlichen Unterlagen erstellt und eventuelle Planungen möglicher Maßnahmen durchgeführt werden.

Fragen und Antworten:

In den zurückliegenden Monaten haben mehrere Anfragen zu diesem Thema die Stadtverwaltung erreicht. Da die Inhalte der Anfragen in vielen Fällen ähnlich waren, werden die wesentlichen Punkte in naher Zukunft an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt. 

Dokumente zum Download:


Ansprechperson

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