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Namensrecht
Namensänderungen
Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.
Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:
- Namenserklärung in der Ehe
- Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Namenserklärung für ein Kind
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
- Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.
Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
So erreichen Sie uns:
Telefon: 05032 84-34000
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de

© Google/Kühling
Die Ansprechperson richtet sich nach dem
Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, Kn-Ko, L, O, Q)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Drolshagen (Buchstaben C, E, M, P, W, X, Y, Z)
Telefon: 05032 84-34034)
Frau Prause (Buchstaben H, Ka-Ke, R, T, V)
Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, Kh-Kl, S)
Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, Kr-Kz, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Öffnungszeiten
Dienstag
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