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Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

Haushaltspläne

Seit dem 01.01.2010 ist das bisherige kamerale System, das eine reine Geldverbrauchsrechnung darstellte, auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Mit der Doppik wird jetzt der Ressourcenverbrauch nach dem Periodisierungsprinzip dargestellt. Die Stadt Neustadt a. Rbge. ist verpflichtet, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen, der alle für die Aufgabenerfüllung voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen enthält.

Folgende Haushaltspläne der Stadt Neustadt a. Rbge. stehen Ihnen zur Verfügung:

Jahresabschlüsse

Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Stadt Neustadt a. Rbge. sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden-, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Neustadt a. Rbge. darzustellen.

Folgende Jahresabschlüsse der Stadt Neustadt a. Rbge. stehen Ihnen zur Verfügung:

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