Akteneinsicht

Akteneinsicht

Allgemeine Informationen

Auf Antrag besteht die Möglichkeit, Kopien aus der Bauakte zu erhalten. Einsichtsberechtigt sind grundsätzlich die Eigentümer eines Grundstücks. Bei mehreren Eigentümern genügt die Erklärung eines Eigentümers. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, über eine Bevollmächtigung, mit Ausweiskopie und ggf. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Gewerbetreibenden, Dritte zu beauftragen.


Auskünfte zu Baulasten

Auskünfte zu Baulasten sind nicht Bestandteil der Akteneinsicht. Auskünfte zu Baulasten werden separat erteilt.


Kosten

Fotokopien

  • DIN A4:  schwarz-weiß 0,30 €/Seite, farbig 1,50 €/Seite
  • DIN A3:  schwarz-weiß 0,50 €/Seite, farbig 2,60 €/Seite
  • größere Formate auf Anfrage möglich.

Abgabe per E-Mail

  • je angefangenem MB: 1,00 €

Jeweils zzgl. Zeitaufwand für das Fertigen und die sonstige Bearbeitung gemäß Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) für den mittleren Dienst (27,00 €/angefangene halbe Stunde)


Rechtsgrundlagen

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)


Merkblatt

Merkblatt Akteneinsicht außerhalb von laufenden Verfahren


Formulare

Antrag auf Akteneinsicht außerhalb von laufenden Verfahren

Ansprechpartner

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Sprechzeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.