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Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neustadt ist derzeit nicht besetzt.
Während der Stellenvakanz können Sie sich an folgende Organisationseinheiten der Stadt wenden:
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, den Auftrag, der sich aus der Niedersächsischen Verfassung Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 ergibt, zu verwirklichen. Hier heißt es:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“.
Gleichstellungsarbeit ist eine langwierige und manchmal schwer messbare Aufgabe, die die Bereitschaft und den Willen aller Geschlechter voraussetzt, tatsächliche Gleichberechtigung anzustreben und umzusetzen. Daher ist Gleichstellungsarbeit auch immer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Alle Gespräche werden auf Wunsch vertraulich behandelt!
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neustadt ist derzeit nicht besetzt.