Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Veranstaltung online anmelden

Veranstaltungen online anmelden

Wer eine Veranstaltung, wie beispielsweise ein Frühlingsfest, Osterfeuer oder Dorffest etc. durchführen möchte, muss diese mindestens vier Wochen im Voraus bei der Stadt Neustadt a. Rbge. anmelden.

Hier finden Sie dazu einen online Anzeigebogen. Alternativ können Sie das Formular auch als ausfüllbare PDF herunterladen und per Mail an Frau Rauhut (arauhut@neustadt-a-rbge.de) oder Frau Jahns (tjahns@neustadt-a-rbge.de) zusenden.

Wenn die Veranstaltung auf einen Sonntag fällt, ist dazu eine Ausnahme nach § 14 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) formlos bei den oben genannten Kolleginnen zu beantragen.

Straßensperrungen, Umzugsgenehmigungen und/oder eine Sondernutzungserlaubnis (bspw. für die Nutzung öffentlicher Flächen) sind bei der Verkehrsbehörde, Frau Blender (ablender@neustadt-a-rbge.de), separat zu beantragen.


Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 NGastG bei Betrieb nur für kurze Zeit

Hinweis: Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen.

Sollen mehrere Veranstaltungen gleichzeitig angezeigt werden, bitte für jede einzelne Veranstaltung diese Anzeige ausfüllen.

Bitte wählen Sie die Art der Veranstaltung bzw. eine vergleichbare Veranstaltung aus.

Erster Veranstaltungstag, Startzeitpunkt

Letzter Veranstaltungstag, Endezeitpunkt

Bitte geben Sie den Ortsteil an, wo die Veranstaltung stattfindet.

Bitte geben Sie die Adresse ein, wo die Veranstaltung stattfindet.

Bitte geben Sie ggf. die genaue Platzbezeichnung an, wo die Veranstaltung stattfindet.

Bitte geben Sie an, wie viele Personen Sie zu der Veranstaltung erwarten (Schätzwert).

Bitte tragen Sie den Namen der Person oder der Institution oder des Unternehmesn ein, dass offiziell als Veranstalter auftritt.

Bitte tragen Sie die Anschrift der Person oder der Institution oder des Unternehmesn ein, dass offiziell als Veranstalter auftritt.

Bitte tragen Sie hier eine E-Mailadresse ein, unter der Sie erreichbar sind. Sofern vorhanden, kann auch zusätzlich die Website eingetragen werden.

Bitte tragen Sie den Namen der Person ein, die vor Ort verantwortlich ist.

Bitte tragen Sie die Anschrift der Person ein, die vor Ort verantwortlich ist.

Bitte tragen Sie die Handy-/Telefonnummer der Person ein, die vor Ort verantwortlich ist. Diese Nummer muss die ganze Veranstaltung über erreichbar sein.

Bitte kreuzen Sie an, welche Angebote vor Ort vorgehalten werden. Mehrfachauswahl möglich.

Sollten Sie über die Felder hinaus Hinweise oder Anmerkungen haben, können Sie diese hier eintragen.

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.

Fliegende Bauten, insbesondere Zelte ab 75 m2 und Fahrgeschäfte sind von der Bauordnung der Stadt Neustadt am Rübenberge abzunehmen. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit Hern Kries von der Bauordnung auf: rkries@neustadt-a-rbge.de.

Ansprechpersonen

Anmeldung allgemein:
Ordnungsamt Stadt Neustadt a. Rbge.:

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Verkehrsbehörde Stadt Neustadt a. Rbge.

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Bauordnung Stadt Neustadt

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