- Rathaus
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Veranstaltung online anmelden
Veranstaltungen online anmelden
Wer eine Veranstaltung, wie beispielsweise ein Frühlingsfest, Osterfeuer oder Dorffest etc. durchführen möchte, muss diese mindestens vier Wochen im Voraus bei der Stadt Neustadt a. Rbge. anmelden.
Hier finden Sie dazu einen online Anzeigebogen. Alternativ können Sie das Formular auch als ausfüllbare PDF herunterladen und per Mail an Frau Rauhut (arauhut@neustadt-a-rbge.de) oder Frau Jahns (tjahns@neustadt-a-rbge.de) zusenden.
Wenn die Veranstaltung auf einen Sonntag fällt, ist dazu eine Ausnahme nach § 14 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) formlos bei den oben genannten Kolleginnen zu beantragen.
Straßensperrungen, Umzugsgenehmigungen und/oder eine Sondernutzungserlaubnis (bspw. für die Nutzung öffentlicher Flächen) sind bei der Verkehrsbehörde, Frau Blender (ablender@neustadt-a-rbge.de), separat zu beantragen.
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 NGastG bei Betrieb nur für kurze Zeit
Hinweis: Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen.
Sollen mehrere Veranstaltungen gleichzeitig angezeigt werden, bitte für jede einzelne Veranstaltung diese Anzeige ausfüllen.
Fliegende Bauten, insbesondere Zelte ab 75 m2 und Fahrgeschäfte sind von der Bauordnung der Stadt Neustadt am Rübenberge abzunehmen. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit Hern Kries von der Bauordnung auf: rkries@neustadt-a-rbge.de.
Ansprechpersonen
Anmeldung allgemein:
Ordnungsamt Stadt Neustadt a. Rbge.:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeiter gefunden.
Verkehrsbehörde Stadt Neustadt a. Rbge.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeiter gefunden.
Bauordnung Stadt Neustadt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeiter gefunden.