Kulturförderung

Kulturförderung der Stadt Neustadt a. Rbge.

Kultur ist eine Herzensangelegenheit der Stadt. Unsere Stadt wird nicht zuletzt durch die vielen Ehrenamtlichen, Kultur- und Kunstschaffenden lebenswert. Das möchten wir gern unterstützen, so gut es nur geht.

Gefördert werden verschiedenste Arten von kulturellen Projekten. Das geht über einen Kunstkurs, ein Theaterprojekt, die Pflege der hiesigen Mundart, der Erstellung eines Buchs zu einem bestimmten stadtbezogenen Thema bis hin zu einer Gedenktafel oder Bank und noch so viel mehr.

es wird einen Glasbrücke mit der Aufschrift "Kunst verbindet" gezeigt


Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie gibt den rechtlichen Rahmen vor. Bitte lesen Sie diese vor der Antragstellung gut durch. Fragen werden gern durch die zuständige Ansprechperson beantwortet.

Der Antrag

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn per Post oder Mail an die zuständige Ansprechperson der Stadtverwaltung. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gern. Nach dem erfolgreich beschiedenen Antrag erfolgt die Auszahlung der 1. Zuschussrate.

Der Verwendungsnachweis

Der Antrag beruhte zunächst auf einer Planung des Projekts. Nach Ende der Projektdurchführung ist der Verwendungsverweis auszufüllen und alle Belege sind in Kopie über die Ausgaben und Einnahme sowie weitere Förderungen beizulegen. Je nach Umfang der Belege können Sie den Verwendungsnachweis per Post oder Mail an die zuständige Ansprechperson senden. Nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt dann die beschiedene Auszahlung der 2. Zuschussrate.

Der Kulturfördertopf umfasst jährlich 25.000 EUR.

Stand 08.03.2024: Der Kulturfördertopf 2024 weist eine derzeitige Höhe von 2.369,77 EUR auf. Die offiziellen Zusagen und Auszahlungen erfolgen jedoch erst nach Freigabe des Haushaltes 2024. Ein vorzeitige Maßnahmenbeginn ist nach Antrag möglich. Schauen Sie gern regelmäßig hier auf das Update, denn ggf. ergibt sich nach den Endabrechnungen der Anträge wieder ein offener Betrag.


Kunst im öffentlichen Raum

gezeigt wird ein Bildhauer, welcher gerade einen Stein bearbeiten möchte


Es kommt häufig vor, dass im Rahmen der Kulturförderung auch Kunstwerke im öffentlichen Raum entstehen. Oft ist dies dann auch mit einer Schenkung an die Stadt verbunden. Diese Kunstwerke sind ohne Frage eine Bereicherung für das Stadtbild, jedoch gibt es hierzu einige Punkte zu beachten. Sollten Sie ein solches Vorhaben planen, bitten wir Sie zunächst die Checkliste durchzugehen:

  • Checkliste für Kunst im öffentlichen Raum

    •  Einreichung einer professionellen und realistischen Darstellung des entstehenden Kunstwerks mit Angabe aller Maße
    • Vorlage einer Materialprobe (Die Materialien sollten langlebig, leicht zu reinigen bzw. schmutzabweisend sein, um ein Bestehen des Kunstwerkes zu gewährleisten.)
    • Standortgenehmigung durch Tiefbauamt und Ordnungsamt liegt vor (es darf dadurch keinerlei Verkehrseinschränkungen, Gefahren für den öffentlichen Raum o.ä. geben, des Weiteren sollen z.B. bestimmte Flächen dauerhaft frei bleiben, wie etwa für den Markt oder größere Veranstaltungen im Freien) 
    • die Zustimmung der Bauordnung bezüglich der statischen Beschaffenheit liegt vor
    • Ein Konzept zur Reinigung, Grünpflege und Verkehrssicherungspflicht wird erarbeitet und der Stadt vorgelegt
    • Es muss eindeutlig als Kunstwerk erkennbar sein (Kinder sollten es nicht mit einem Spielgerät verwechseln und sich so evtl. daran verletzen)
    • Es darf keine scharfkantigen oder spitzen Kanten aufweisen, woran sich Personen verletzten könnten.
    • Sollte das Kunstwerk beschädigt werden, kann es repariert oder gänzlich/teilweise reproduziert werden.


Das DB-Gebäude wird schöner

... dank der Kulturförderung und der ALTREWA-Stiftung sowie der hoffentlich weiter wachsenden Bildergalerie (Aktuell mit Bildern des Gymnasiums, die auf eingereichten Themen des Stadtschülerrates basieren).

Der Bürgersender "h1-Fernsehen aus Hannover" hat diesen  Bericht über die Aktion ausgestrahlt:



Unser Videobeitrag zu Ehren des 20-jährigen Jubiläums der Kulturregion Hannover


Ansprechperson

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Sprechzeiten

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Dienstag Von 07:00 bis 15:00 Uhr

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