Wohngeld

Wohngeld

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss zu den Unterkunftskosten gezahlt.

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld für Mieter und Eigentümer

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung,
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
  • als Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

Rechtsanspruch

Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Haushalte, die ausschließlich Transferleistungen wie z.B. ALG II oder Grundsicherung beziehen, sind gem. § 7 WoGG vom       Wohngeld ausgeschlossen.

Wieviel Wohngeld wird gezahlt?

Für eine überschlägige Berechnung nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner.

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Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

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Für ein persönliches Gespräch mit ihren zuständigen Sachberarbeiterinnen und Sachbearbeitern vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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