Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

KFZ-Zulassung

Willkommen bei der KfZ-Zulassungsstelle in Neustadt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Termine zur KfZ-Zulassung buchen Sie bitte selbstständig über den auf dieser Seite angelegten Terminbuchungsassistenten. 

Bei sonstigen Fragen zu Zulassungsangelegenheiten können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 05032 84-113 erreichen.

ACHTUNG: Alle Anfragen zu Führerscheinen richten Sie bitte direkt an die zuständige Führerscheinstelle der Region Hannover unter 0511 61611000 oder per E-Mail an fuehrerscheinumst@region-hannover.de

Wichtig: Bei einem Termin können maximal drei Vorgänge bearbeitet werden. Um einen ansatzweise pünktlichen Ablauf gewährleisten zu können, müssen im Vorfeld sämtliche Anliegen benannt werden. Es können nur die Vorgänge bearbeitet werden, die für den jeweiligen Termin vereinbart wurden, da es ansonsten zu Verzögerungen kommt und nachfolgende Termine nicht eingehalten werden können.

Für Privatpersonen gibt es zudem die Option, Ab-, Um- und Anmeldungen auch vom heimischen Sofa über das online-Tool „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) abwickeln.Ausführliche Informationen und das Online-Portal „i-KFZ“ sind im Internet auf www.hannover.de/kfz-rh zu finden.


Allgemeine Hinweise, die zur Zulassung benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    ACHTUNG: Ausweise und Pässe sind im Original und gültig vorzulegen. Kopien werden nur mit einer schriftlichen Bestätigung, dass die Zulassung mit Hilfe einer Kopie erfolgen soll, akzeptiert. Ein Beispiel: „Ich habe der Ablichtung meines Ausweisdokuments zugestimmt. Ich stimme zu, dass mit der Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Pass oder Personalausweis erhoben und verarbeitet werden dürfen.  (§ 18 Abs. 3 PassG und § 20 PAuswG)“ + Unterschrift.
  • Bei der Zulassung auf eine Firma: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Bei Zulassung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht mitbringen (Das Dokument kann im Formularcenter heruntergeladen werden)
  • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligungserklärung und Ausweise beider Eltern vorzulegen. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist dieses schriftlich nachzuweisen
  • Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Sollte das Fahrzeug finanziert sein, bitte den Fahrzeugbrief von der Bank oder dem Autohaus anfordern und zur Zulassungsstelle schicken lassen
  • Die Kennzeichen, sofern das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt und es noch angemeldet ist 
  • IBAN-Nr. für die Kfz-Steuer angeben.
  • Sollte ein Steuerpflichtiger über einen Dritten  (z. B. Autohaus; Zulassungsdienst) die Zulassung begehren und dieser hat keine Einverständniserklärung unterschrieben, darf dem Dritten aufgrund von Datenschutz keine Informationen gegeben werden.

Dokumente für die Zulassung finden sie in unserem Formularcenter.


Eine Übersicht  der benötigten Dokumente steht HIER zum Download bereit.

Weitere Informationen

KfZ-Zulassungsstelle

Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt a. Rbge.

Telefon: 05032 84-113 (werktags 10-12 Uhr)
Telefax: 05032 84-7113
E-Mail:  zulassung@neustadt-a-rbge.de

Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten einzublenden

Montag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Achtung: Der Mittwoch ist ausschließlich für Händler vorgesehen.