fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Allgemeine Informationen

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).

Für die meisten fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.


Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.Der Gebührenrahmen beträgt zwischen 15,00 € und 162,00 €.


Rechtsgrundlagen

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Baugebührenordnung (BauGO)


Merkblatt

Merkblatt fliegende Bauten


Formulare

Antrag Gebrauchsabnahme


Ansprechpartner

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Sprechzeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.