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Dorferneuerungsprogramme
Dorferneuerungsprogramme

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Die Dorferneuerung ist Teil des Landesprogramms zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE). Aus dem Programm werden den Gemeinden und Bürgern Mittel des Landes und der Europäischen Unnion für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Dörfer zur Verfügung gestellt.
Der Dorfverbund Mühlenfelder Land ist 2009 in das Niedersächsische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden. Derzeit läuft eine Online-Umfrage zur Fortschreibung des Dorferneuerungsplans - Mühlenfelder Land mit dem Ziel der Verlängerung der Dorferneuerung Mühlenfelder Land bis zum Jahresende 2023. Zudem wurde die Dorfregion Mariensee-Bevensen in diesem Jahr in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Dorferneuerung - Mühlenfelder Land
DIE NEUSTÄDTER ORTSCHAFTEN BORSTEL, DUDENSEN, HAGEN UND NÖPKE (DORFGRUPPE MÜHLENFELDER LAND) SIND TEIL DES DORFERNEUERUNGSPROGRAMMS DES LANDES NIEDERSACHSEN.
Online-Umfrage: Fortschreibung des Dorferneuerungsplans - Mühlenfelder Land - Handlungsfelder und Leitziele
ZIEL der Fortschreibung: Verlängerung der Dorferneuerung Mühlenfelder Land bis zum Jahresende 2023Das Mühlenfelder Land hat Zukunft! Unter diesem Leitbild arbeiten die Dörfer Borstel, Dudensen, Hagen und Nöpke seit nunmehr 10 Jahren gemeinsam an der Umsetzung des Dorferneuerungsplans, der in enger Zusammenarbeit von lokalen Akteuren, Politik und Verwaltung entstanden ist und als Fahrplan für die Zukunft dient.
Dank des Engagements der Akteure vor Ort konnten viele innovative Projektansätze in Themenbereichen wie Dorfgemeinschaft, Ortsbild, Verkehr, Wirtschaft, Natur und Erholung umgesetzt werden. Umfangreiche Unterstützung während des gesamten Prozesses leisteten dabei die Planungsgruppe Stadtlandschaft als Umsetzungsbegleitung sowie das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser. Mit Hilfe von Fördermitteln trugen die Stadt Neustadt a. Rbge. und private Akteure aus den Dörfern so dazu bei, den Zielen des Fahrplans näher zu kommen.
Angesichts des Erreichten strebt die Dorfregion Mühlenfelder Land eine Fortführung des Erfolgsrezepts Dorfentwicklung an. Dazu möchte die Dorfregion die Ziele des Dorferneuerungsplans auf ihre Aktualität hin prüfen und fortschreiben – und bittet Sie um Mithilfe, indem Sie Ihre Hinweise, Ansichten und Anregungen anhand der
Online-Umfrage vom 01.07. bis zum 31.07.2020 einbringen.
Dabei wird der Fokus zunächst auf die Ziele aus dem Jahr 2011 gerichtet, anschließend geht es um die Frage, inwiefern bestimmte Themenfelder intensiver bespielt werden sollen.
Im März 2020 wurden die bereits geplanten Workshops zur Fortschreibung des DE-Plan Mühlenfelder Land aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Weiterhin bestehen bzgl. der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen durch Abstandsregelungen usw. Einschränkungen und Unsicherheiten. Dennoch gilt es, den Prozess voranzubringen, damit zum Stichtag 15.09.2021 weiterhin Dorferneuerungsanträge gestellt werden können. Daher wurde nunmehr die online-Unfrage für Ihre Teilnahme entwickelt. Sie können hierzu die Datei als pdf Dokument herunterladen und ausdrucken und als Emailscan oder per Post zurücksenden.
Oder Sie wählen den direkten Weg und folgen dem
Link zur ONLINE-UMFRAGE: https://de.surveymonkey.com/r/YM7RM3Z
Weitere Informationen erhalten Sie in den Umfragedokumenten. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Infos zum Dorferneuerungsprogramm Mühlenfelder Land
Die Dorferneuerung Mühlenfelder Land wurde durch das Amt für Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die neue ZILE-Richtlinie wurde veröffentlicht. Für die Dorferneuerung relevante Änderungen sind hier aufgeführt.
- Frist für die Beantragung öffentlicher und privater Projekte ist jedes Jahr der 15.09. Daher sollten Förderanträge frühzeitig bei der Stadt Neustadt a. Rbge. für eine Stellungnhame eingereicht werden, damit diese fristgerecht an das Amt für regionale Landesentwicklung weitergeleitet werden können.
- Die öffentliche Förderung richtet sich nach der Steuereinnahmekraft - sie liegt zwischen 33 und 63 Prozent, je nach Abweichung von der Steuereinnahmekraft der Gemeinde.
- Eine Anhebung um bis zu 10% ist möglich, wenn eine anerkannte regionale Planung vorliegt (REK Meer u. Moor).
- Förderung der Bruttokosten für Gemeinden.
- Der neue Höchstbetrag für private Projekte liegt bei 50.000 Euro / Gebäude-Förderung bis zu 30%.
- Planungskosten bei Bauprojekten sind im Wettbewerb unter verschiedenen Planungsbüros zu vergeben, es müssen mindestens drei Vergleichsangebote gesichtet/eingeholt werden. Stufenweise Beauftragung dieser Planungsarbeiten: Lph. 1-6 - Vergabe vor der Genehmigung erlaubt; Lph. 7-8 erst nach der Genehmigung.
- Die ordnungsgemäße Ausschreibung und Dokumentation der Vergabeist bei Bauprojekten immer wichtig
- Private Zuwendungsempfänger brauchen bis zu einer Zuwendung von 50.000 Euro nur ein Angebot vorzulegen.
- Frist für die Beantragung öffentlicher und privater Projekte ist jedes Jahr der 15.09. Daher sollten Förderanträge frühzeitig bei der Stadt Neustadt a. Rbge. für eine Stellungnhame eingereicht werden, damit diese fristgerecht an das Amt für regionale Landesentwicklung weitergeleitet werden können.
Dorferneuerungsplan - Mühlenfelder Land
Hier stehen die einzelnen Kapitel des Dorferneuerungsplans Mühlenfelder Land zum Dowload für Sie bereit.
Protokolle des Arbeitskreises Dorferneuerung - Mühlenfelder Land
Förderung von privaten Objekten
Der Dorferneuerungsplan für die Dorfregion Mühlenfelder Land wurde 2011 genehmigt. Der Plan stellt die Grundlage für die Förderung aus dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen dar. Im Rahmen der Dorfentwicklung können neben öffentlichen Maßnahmen auch Maßnahmen an privaten Anwesen durch Zuschüsse gefördert werden, wenn es sich um (ehemals) landwirtschaftlich genutzte oder um ortsbildprägende Gebäude handelt. Ortsbildprägende Gebäude sind i.d.R. vor 1945 errichtet und im historischen Charakter noch erkennbar. Gebäude in geschlossenen Siedlungen der Nachkriegszeit sind hingegen im Rahmen der Dorfentwicklung in der Regel nicht förderfähig.
Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an privaten Objekten können durch Zuschüsse gefördert werden. Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE).
Förderfähig sind die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Türen und Fenstern, aber auch Pflasterungen und Begrünungsmaßnahmen. Um diese Mittel in Anspruch nehmen zu können, werden Auflagen zur Gestaltung gemacht, da es das Ziel der Dorfentwicklung ist, die regionstypische Bauweise zu stärken. Die entsprechenden Gestaltungsempfehlungen sind im Dorferneuerungsplan erläutert.
Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstsatz von 50.000 € pro Gebäude. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 €, sodass eine Investition mit Kosten von mindestens knapp 8.400 € getätigt werden muss.
Auch die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz kann gefördert werden. Die Zuwendung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 € pro Objekt. Dabei sind auch Maßnahmen zum Innenausbau förderfähig.
Ebenso ist die Revitalisierung leerstehender Wohngebäude einschließlich des Innenausbaus förderfähig. Die Zuwendung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 € pro Objekt.
Für die Antragstellung muss ein Antragsformular des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ausgefüllt werden. Es muss mit Kostenangeboten oder einer Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro und Maßnahmenvoranschlägen bei der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Theresenstr. 4 eingereicht werden. Da es beim Amt einen jährlichen Stichtag für die Antragstellung gibt (15.09.), sollten die Unterlagen spätestens im August bei der Stadt eingereicht werden. Ansprechpartner ist Herr Christopher Schmidt, Tel. 05032 – 84270.
Für die kostenlose Beratung im Vorfeld der Antragstellung steht das Planungsbüro Stadtlandschaft zur Verfügung
Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Es ist bitte unbedingt dieses neue Formular zu verwenden.
Planungsgruppe Stadtlandschaft
Karin Bukies
Lister Meile 21
30161 Hannover
Tel.: 0511 14391
E-Mail: email@stadtlandschaft.deExterne Links
Dorferneuerung - Mariensee-Bevensen
DIE ORTSCHAFTSBEREICHE MARIENSEE UND BEVENSEN WURDEN ALS DORFVERBUND IN DAS NIEDERSÄCHSISCHE DORFENTWICKLUNGSPROGRAMM AUFGENOMMEN.
Mit dem Bescheid des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.04.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Dörfer Mariensee, Wulfelade, Empede, Himmelreich, Bevensen, Büren und Laderholz in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurden. Der unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger ausgearbeitete Antrag wurde zum Stichtag 01.08.2020 (Ergänzungen zum 15.10.2020 möglich) beim Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ARL) eingereicht. Die für die Erarbeitung des Antrags notwendige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde unter Einhaltung der notwendigen Kontakt- und Abstandsregeln umgesetzt. Sie fand zum Teil virtuell über digitale Umfragen sowie in Form einer Dorfwerkstatt mit einer beschränkten Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen statt. Durch die produktive Teilnahme der interessierten Bevölkerung konnte der Antrag mit überzeugenden Inhalten gefüllt werden.
Das Förderprogramm Dorfentwicklung ermöglicht es der Stadt, aber auch Vereinen, Institutionen und insbesondere Privatpersonen, Fördermittel zu beantragen, die dem Erhalt der Lebensqualität auf den Dörfern dienen. Hierbei kommen unterschiedlichste Maßnahmen in Frage; von der Spielplatzneugestaltung über die Einrichtung eines Mehrgenerationentreffpunktes, eines Dorfladens bis zur Ausweisung von Rad- und Wanderwegen, u.v.m. Für historische und ältere Gebäude in den Dörfern können Fördermittel für deren Erhalt, Sanierung oder eine Umnutzung beantragt werden.
DORFENTWICKLUNGSPROGRAMM ALS GRUNDLAGE FÜR EINE ZIELGERICHTETE FÖRDERUNG
Mit der erfolgreichen Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm (DE-Plan) ist die Arbeit noch nicht beendet. Um die Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragen zu können, muss ein Dorfentwicklungsplan ausgearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um ein grundlegendes Element der Dorfentwicklung, das als Leitfaden für die gemeinsame Arbeit im Dorfverbund fungiert. Der DE-Plan besteht aus einem zentralen Leitbild und mehreren Handlungsfeldern, aus denen wiederrum konkrete zu fördernden Maßnahmen abgeleitet werden. Im Dorfentwicklungsplan wird einerseits die Notwendigkeit zum Handlungsbedarf aufgezeigt und andererseits mögliche Lösungsansätze definiert, die bezuschusst werden sollen. Die Erarbeitung erfolgt unter Einbeziehung der Bevölkerung, Vereine, Politik und sonstiger relevanter Akteursgruppen.
Die Erstellung des Dorfentwicklungsplans ist ebenfalls förderfähig. Hierzu wird die Stadt zeitnah einen entsprechenden Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ARL Leine-Weser in Hildesheim einreichen. Nach einer entsprechenden Bewilligung wird die Erarbeitung des Dorfentwicklungsplans von einem qualifizierten Planungsbüro begleitet. Gemeinsam mit dem Ortsbürgermeistern der Ortschaftsbereiche Mariensee und Bevensen sowie der Stadt Neustadt wird hierzu ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Weitere Informationen folgen in Kürze und werden auf dieser Seite veröffentlicht.
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KONTAKT
Kontaktdaten Stadt Neustadt am Rübenberge
Stadt Neustadt am Rübenberge
Nienburger Straße 31
31535 Neustadt am RübenbergeFachdienst Stadtplanung
Eingang: Theresenstr. 4, Eingang CChristopher Schmidt
Telefon: 05032 84-270
E-Mail: chschmidt@neustadt-a-rbge.dePawel Lizon
Telefon: 05032 84-259
E-Mail: PLizon@neustadt-a-rbge.deKontaktdaten Ortsbürgermeister
Ortschaftsbereich Bevensen
Hartmut Evers
Lehmkuhle 11
31535 Neustadt – Büren
Telefon: 05072 526
E-Mail: hartmutevers@Yahoo.deOrtschaftsbereich Mariensee
Dr. Ulrich Baulain
Amt Wölpe 1
31535 Neustadt – Mariensee
Telefon: 05034 4197
E-Mail: ulrich.baulain@t-online.de
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