Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Bürgerinnen und Bürger, die sich dazu entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, kaufen, zu modernisieren oder auszubauen, können vom Staat unterschiedliche Förderungen erhalten.

Hierzu müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden:

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Familien mit zwei oder mehr Kindern
  • Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
  • Menschen mit Behinderungen

Voraussetzungen:

  • Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
  • Die Eigenleistungen sollen mindestens 15 % der Gesamtkosten (z.B. Bargeld, Guthaben oder Sach- und Arbeitsleistungen) betragen. Max. 5% der Gesamtkosten dürfen als Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden. 
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau einer Immobilie
  • Kauf oder Erwerb einer gebrauchten Immobilie
  • energetische Modernisierung
  • behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung

Die Anträge sind bei der Wohnraumförderstelle hier in der Stadt Neustadt a. Rbge. zu stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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