Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Namensrecht

Namensänderungen

Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.

Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:

  • Namenserklärung in der Ehe
  • Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Namenserklärung für ein Kind
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
  • Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
  • Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz

Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.

Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.

Weitere Informationen

Ansprechpersonen

Standesamt Neustadt
Theodor-Heuss-Straße 18
31535 Neustadt am Rübenberge

Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:

Frau Albeck (Buchstaben  C, E, M, W, X, Y, Z)                          Telefon: 05032 84-150

Frau Bischoff (Buchstaben  D, G, J, L, O)
Telefon: 05032 84-148

Frau Krippner (Buchstaben  K, P, Q)                 
Telefon: 05032 84-151

Frau Prause (Buchstaben H, R, T, V)                                          Telefon: 05032 84-152

Frau Rohrmoser (Buchstaben  F, I, S)                                      Telefon: 05032 84-147  

Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, N, U)
Telefon: 05032 84-149

Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:

Fax:       05032 84-7155

E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de


Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montaggeschlossen

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwochgeschlossen

Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.


Rechtsgrundlagen