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Namensrecht
Namensänderungen
Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.
Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:
- Namenserklärung in der Ehe
- Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Namenserklärung für ein Kind
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
- Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.
Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
Theodor-Heuss-Straße 18
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:
Frau Albeck (Buchstaben C, E, M, W, X, Y, Z) Telefon: 05032 84-150
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, O)
Telefon: 05032 84-148
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q)
Telefon: 05032 84-151
Frau Prause (Buchstaben H, R, T, V) Telefon: 05032 84-152
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S) Telefon: 05032 84-147
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, N, U)
Telefon: 05032 84-149
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.