Entwicklungsbereich Hüttengelände - Siemensstraße

Entwicklungsbereich Hüttengelände / Siemensstraße

Der Geltungsbereich des Städtebaulichen Rahmenplans "Hüttengelände / Siemensstraße" ist bereits seit 2002 im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt a. Rbge. als Entwicklungsfläche für Wohnbauland dargestellt.

Zur Entwicklung dieses innenstadtnahen Bereiches wurde die Städtebauliche Rahmenplanung "Hüttengelände / Siemensstraße" erarbeitet und im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes am 07.12.2017 vom Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. beschlossen. Die Rahmenplanung dient als Grundlage für eine bedarfsgerechte Entwicklung dieses Stadtteils in Abschnitten.

Bei dem Rahmenplangebiet handelt es sich zum größten Teil um ein ehemals industriell genutztes Gelände, welches jahrzehntelang brach gelegen hat. Aus diesem Grund wurden die Inhalte der Rahmenplanung in enger Abstimmung mit Vertretern der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet.

Ziel der Gesamtplanung ist die Schaffung eines qualitativ hochwertigen und durchgrünten Wohnquartiers, in dem Baugrundstücke für unterschiedliche Wohnformen und -dichten sowie spezielle Wohnangebote für Menschen über 50 Jahre und für Senioren mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen bereitgestellt werden.

Der erste Bauabschnitt befindet sich im südlichen Bereich des Rahmenplangebietes. Hier wurde  der Bebauungsplan Nr. 170 "Westlich Heidland", Stadt Neustadt a. Rbge., Kernstadt,  aufgestellt (rechtskräftig seit dem 12.08.2019). Der Bau der Erschließungsanlagen wird von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbH (GEG) und der Hannoverschen Volksbank Projektentwicklung (HVP) gemeinsam vorgenommen. Die Baugrundstücke werden derzeit bebaut.

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