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Briefwahl
Alle Informationen rund um die Briefwahl
Die Briefwahlstelle ist ab dem 24. August im Ratssaal, An der Stadtmauer 1 geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen können über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder direkt hier online beantragt werden.
oder
schriftlich oder per mail an wahlen@neustadt-a-rbge.de unter Angabe der aktuellen Adresse, des Geburtsdatums und der Adresse, an die die Unterlagen gesendet werden sollen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen vorgegeben.
Die Unterlagen können auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragt werden. Die Stimmabgabe ist dort möglich. In allen Fällen sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitzubringen. Der Zugang ist barrierefrei.
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist für max. 4 Personen möglich.
Weitere Informationen zu Wahlen in Neustadt a. Rbge. finden Sie unter https://www.neustadt-a-rbge.de/stadtpolitik/wahlen/
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