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Ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes.
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
-
Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
-
Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Kurztext
- Sozialticket beantragen (Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket)
- freiwillige kommunale Leistung
- Unterstützung für einkommensschwache Familien, Bürgerinnen und Bürger
- Ermöglicht den Bezug von ermäßigten Nahverkehrstickets
- Voraussetzung ist Bezug von bestimmten Leistungen (z.B. Grundsicherung, Bürgergeld, Leistungen nach AsylbLG)
- zuständige Behörde: kommunal unterschiedlich bei den Jobcentern und Sozialämtern
Typisierung
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