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Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Damit können Sie sich bei digitalen Behördengängen oder Online-Diensten sicher ausweisen.
Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisieren.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die eID-Karte:
- Online:
Wenn Ihre neue Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, können Sie die Adressänderung im Rahmen dieser Anmeldung auch online durchführen.
Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
- Persönlich:
Wenn Sie sich vor Ort ummelden möchten oder die Online-Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Die Adresse wird dort in der Regel direkt bei der Wohnsitzanmeldung im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisiert.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
- Nur persönlich:
Die Adresse in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kann nur persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden.
Eine Online-Änderung ist für den eAT nicht möglich.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Meldebestätigung mit – sie dient als Nachweis Ihrer neuen Adresse.
Verfahrensablauf
Verfahren bei persönlicher Vorsprache:
Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.
Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.
Verfahren bei Online-Ummeldung:
Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:
- ein NFCfähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp auf Ihrem Smartphone
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
- § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Ange-hörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elekt-ronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Kurztext
- Elektronischer Identitätsnachweis = OnlineAusweisfunktion im Personalausweis, eAT oder eID-Karte
- Bei Adressänderung muss auch die Adresse im Chip des Dokuments aktualisiert werden
- Personalausweis / eIDKarte: Änderung online möglich (wenn elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird)
- Bei OnlineAnmeldung wird ein Adressaufkleber per Post zugesandt
- Alternativ persönliche Änderung beim Bürgeramt am neuen Wohnort
- eAT: Änderung nur persönlich bei der Ausländerbehörde möglich
- Meldebestätigung ist als Nachweis erforderlich
Urheber
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Typisierung
3
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.