SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

  • Leistungsbeschreibung

    Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.

    Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.

    Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

    Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

  • Verfahrensablauf

    Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.

    SEPA-Mandat online erteilen (Geben Sie oben Ihren Wohnort ein, in der Regel erscheint dann das Online-Formular Ihrer Kommune)

    • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag im jeweiligen Portal und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Teilweise können Sie die Angaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Je nach Portal erhalten Sie auf unterschiedlichem Weg eine Bestätigung.

    SEPA-Mandat schriftlich erteilen

    • Füllen Sie das Formular Ihrer Kommune vollständig aus.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
    • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

    Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

    Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.

  • Zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
    • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
    • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPALastschriftmandats.

    Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

    • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
    • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
    • Name des Kunden (Zahler),
    • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
    • seine Kundenkennung (IBAN).

    Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    nicht vorhanden

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
    • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Bearbeitungsdauer

    Variabel

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

  • Kurztext

    • SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme
    • Das SEPA-Lastschriftmandat erlaubt es der Kommune, Geld zu einem Fälligkeitstermin vom Konto des Bürgers abzubuchen.
    • Der Bürger füllt das Online-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
    • Der Zahlungsempfänger muss die Belastung des Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit sich der Bürger auf die Abbuchung einstellen kann.
    • Die Abbuchung vom Girokonto des Bürgers erfolgt dann automatisch zum Fälligkeitstag.
    • Der Bürger kann das erteilte SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
    • Zuständig: Kommune
  • Typisierung

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  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

Zuständige Abteilungen