Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt: örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Für Einwohner*innen der Stadt Neustadt a. Rbge ist die Stadt Neustadt a. Rbge. im Auftrag der Region Hannover zuständig.

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Soziales - Sachgebiet Sozialhilfe und Asyl.

Zuständige Abteilungen