Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Die Region Hannover ist zuständig für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:

Frau Reimers, Tel.: +4951161626092

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende