- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Straßenschaden Beseitigung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Straßenschaden Beseitigung in Niedersachsen
Typisierung
2/3 6
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Für Schäden im Straßenbereich wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 66 - Tiefbau und für Schäden an Brücken an den Fachdienst 69 - Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke.