Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Für Schäden im Straßenbereich wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 66 - Tiefbau und für Schäden an Brücken an den Fachdienst 69 - Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke.

Mängelmelder

Zuständige Abteilungen