- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister- , Vereinsregister - oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Kurztext
Die Gewerbelegitimationskarte kann auf Antrag ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeUrheber
List-ID 514 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Burgdorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Hemmingen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Wunstorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Isernhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Wedemark
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Gehrden
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Seelze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Uetze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Langenhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Springe
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Garbsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Barsinghausen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Pattensen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Lehrte
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Burgwedel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Ronnenberg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Wennigsen (Deister)
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Laatzen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Sehnde
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung in Burgdorf
Typisierung
2/3
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.