- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Bemerkungen
Nicht angegeben
Kurztext
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalNicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern in Niedersachsen
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.