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Hundehaltung Abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeAllgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWas sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Kurztext
Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Urheber
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Hundehaltung Abmeldung in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Hundehaltung Abmeldung in Neustadt am Rübenberge
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.